Dienstag, 1. Dezember 2009

Vielfalt

Vom Minarett-verbot bis zur Verwahrung: Laufend nimmt das Volk Initiativen an, die in der Praxis nicht umgesetzt werden können.

Das stimmt.

Aber diese undurchführbaren Begehren werden nicht allein vom rechten Rand des politischen Spektrums verlangt. Art. 84 unserer Bundesverfassung, Absatz 2, lautet:

"Der alpenquerende Gütertransitverkehr von Grenze zu Grenze erfolgt auf der Schiene. Der Bundesrat trifft die notwendigen Massnahmen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie unumgänglich sind.."

In diesem Sinn empfehle ich allen Paragrafenwächtern von Lausanne, Strassburg bis Brüssel:

Stellt Euch ans Portal des Gotthard-Strassentunnels und zählt die ein- und ausfahrenden Lastwagen!

1 Kommentar:

Martin hat gesagt…

Alle Volksinitiativen könnten umgesetzt werden – gerade weil Volksinitiativen nur sehr selten erfolgreich sind, sollten jene, die angenommen werden, durchgesetzt werden.

Man möchte viele Volksinitiativen aber leider nicht umsetzen. Demokratie ist in bestimmten Kreisen offensichtlich nur genehm, wenn die demokratischen Entscheide im eigenen Sinn ausfallen. Für andere Entscheide schämt und entschuldigt man sich … traurig.