Montag, 26. August 2013

Zum Tod von C.S.: Das Unaussprechbare

Erstens: Es gibt ein Recht auf Selbstmord. Zweitens: Wer sich freiwillig umbringt, nimmt in Kauf, dass bei den Hinterbliebenen Schuldgefühle ausgelöst werden. Bei allen, zwangsläufig. Drittens: Es ist keiner, wirklich keiner hinterbliebenen Person zu wünschen, dass sie sich rechtfertigen muss, gegenüber niemandem und schon gar nicht in aller Öffentlichkeit. Um offen zu legen, was ich meine, führe ich mir den schlimmsten aller Fälle vor Augen. Das Unaussprechbare. H. L. bringe sich um. H. L., der angeblich eine "Rolle" beim Suizid von C.S. gespielt haben könnte. Bei wem kämen in diesem schlimmsten aller Fälle Schuldgefühle auf? Etwa bei den Journalisten, die den Konflikt zwischen H.L. und C. S. publik gemacht haben? Hoffentlich nicht. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass sich nach einem Selbstmord keine hinterbliebene Person rechtfertigen muss. Gegenüber niemandem und schon gar nicht in aller Öffentlichkeit.