Dienstag, 15. Dezember 2009

Zur Einwanderung in den Sozialstaat

Wie schützt sich die Schweiz vor Einwanderern, die hier gar nicht arbeiten? Wenn nicht alles täuscht, wird das zum zentralen politischen Inland-Thema.

Meine Antwort: Wir dürfen die Ausländer nicht diskriminieren, wir müssen sie gleich behandeln. Was zur Folge hat, dass die Eintrittsbarrieren in den Sozialstaat Schweiz höher werden müssen. Höher für alle. Für Schweizer wie Ausländer.

Angestossen wurde diese Diskussion bereits in der Arbeitslosenversicherung. Studenten sollen in Zukunft nicht mehr "frisch ab Uni" Arbeitslosengeld beziehen dürfen.

Ja, das finde ich auch. Heute gilt eine minimale Beitragsdauer von 12 Monaten, sowohl bei der Arbeitslosenversicherung wie bei der IV, sowohl für Schweizer wie Ausländer. So viel kann man auch von Studenten verlangen. Vielleicht könnte man diese 12-Monatsfrist sogar auf 24 Monate verlängern, wiederum für alle, Schweizer wie Ausländer, wobei selbstverständlich Beiträge im Ausland angerechnet werden.


Es geht hier um ein Prinzip das wir alle begreifen und wohl sogar akzeptieren. Leistung gegen Leistung. Wer Geld vom Staat will, muss selber ein Minimum dazu beitragen.

Nicht eingelöst wird dieses Prinzip bei der Schweizer Sozialhilfe. Hier herrscht bis heute die "Bedingungslosigkeit". Alle dürfen Ansprüche anmelden, niemand muss eine Vorleistung nachweisen. Ich habe vor etwa sieben Jahren mal verlangt, dass alle, die Sozialhilfe beanspruchen, ein Minimum selber verdienen müssen. Ich nannte damals ein Monatseinkommen von tausend Franken und bin damit bös unter die Räder gekommen. So etwas wollte damals niemand, das seien "angelsächsische Methoden".

Nun könnten solche Fragen neu aktuell werden, siehe Tages-Antzeiger von heute, Seite 1. Ich hoffe einfach, dass nicht einseitige Massnahmen gegen "Ausländer" ergriffen werden, sondern dass alle - Schweizer wie Ausländer - gleich angefasst werden. Klar, das ist eine unangenehme Diskussion. Da wagt sich niemand vor.

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