Dienstag, 13. Dezember 2011

Wählt Blocher!

Jeder eidg. Parlamentarier , der Blocher lahm legen will, muss ihn morgen zum Bundesrat wählen. Denn er ist nicht der offizielle Kandidat der SVP. Also müsste er, würde er die Wahl annehmen, laut Statuten aus der SVP ausgeschlossen werden. Ob diese Regel freilich auch für den Chef-Strategen persönlich gelten würde? Nach den Basler Lügengeschichten ist nichts mehr wahr.

2 Kommentare:

Martin Steiger hat gesagt…

Bei einer Wahlannahme als Bundesrat müsste Christoph Blocher nicht aus der SVP ausgeschlossen werden, sondern er würde automatisch seine SVP-Mitgliedschaft verlieren.

Art. 9 Abs. 3 und 4 der SVP-Schweiz Statuten:

Eine Mitgliedschaft in der SVP von Personen, die das Bundesratsamt angenommen haben, ohne von der SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte dafür vorgeschlagen worden zu sein, ist nicht möglich.

Bei einer Amtsannahme gemäss Art. 9 Abs. 3 der Statuten der SVP Schweiz erlischt die Mitgliedschaft in der SVP automatisch. Dies gilt sowohl für eine direkte Mitgliedschaft bei der SVP Schweiz wie auch für die Mitgliedschaft in ei- ner SVP Sektion.


Aber: Art. 9 Abs. 5 der SVP Schweiz-Statuten enthält folgende Ausnahmebestimmung:

Im Falle der automatischen Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses ge- mäss Art. 9 Abs. 4 der Statuten der SVP Schweiz kann die Mitgliedschaft erneuert werden, falls dies die SVP-Fraktion der eidgenössischen Räte wie auch der Zentralvorstand mit jeweils einer Zweidrittelmehrheit beschliessen.

Markus Schneider hat gesagt…

Danke für die Präzisierung!